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  1. Wie finde ich für mich die richtige Anwaltsberatung?
  2. Was kostet eine anwaltliche Beratung?
  3. Was heißt Mediation?
  4. Was kostet die Mediation?

 

1. Wie finde ich für mich die richtige Anwaltsberatung?

ANTWORT: Sie können sich im Saarland bei der
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schlossberg 5,
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 5 88 280
E-Mail: zentrale@rak-saar.de

oder beim

Saarländischen Anwaltsverein e.V
Landgericht Zimmer 143, Franz – Josef – Röder – Straße 15,
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 512 02 oder über
E-Mail: info@saaranwalt.de

sowie über Telefonbuch oder Internetseiten erkundigen.

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2. Was kostet eine anwaltliche Beratung?

ANTWORT: Die möglichen Gebühren, die eine anwaltliche Beratung auslösen kann, sind in dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, genau definiert.

Jede Beratung muss zunächst eine Aufklärung über die entstehenden voraussichtlichen Kosten enthalten.

Hierauf haben alle Mandanten einen Anspruch und sie sollten bezüglich der Kosten keine Unsicherheit entstehen lassen.

Es gehört zu den Pflichten der Anwaltschaft, die entstehenden Kosten mit den Mandanten zu besprechen, damit die Beratung bzw. die Tätigkeit für einen Mandanten positiv erfolgen kann.

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3. Was heißt Mediation?

ANTWORT: Unter Mediation versteht man die außergerichtliche Konfliktbeilegung zwischen den beteiligten Streitpartnern und einem Mediator/ einer Mediatorin als neutraler Gesprächsleitung.

Vereinfacht ausgedrückt soll eine positive Lösung für alle an einem Konflikt Beteiligten gefunden werden.

Bei einem Gerichtsverfahren gibt es meist einen Gewinner und einen Verlieren, was insbesondere dann zu Problemen führt, wenn die Streitparteien weiterhin sozialen Kontakt miteinander halten müssen.

Die Mediation versucht durch ganz bestimmte festgelegte Verhandlungsstrategien möglichst beiden Seiten in einem Konflikt beizustehen. Der Mediator bzw. die Mediatorin sind also neutrale Personen, im weitesten Sinne Vermittler.

Die Mediation ist insbesondere wichtig für Konfliktparteien, die kein Gerichtsverfahren wünschen, die weiterhin Sozialkontakt miteinander haben werden oder müssen, insbesondere also z.B. für Familienmitglieder, Eltern und Kinder, aber auch bei Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder nur zwischen Arbeitnehmern.

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4. Was kostet die Mediation?

ANTWORT: Leider wird eine Mediation bis heute noch nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Auch staatlicherseits gibt es keine Möglichkeit sogenannte Prozesskostenhilfe auf ein Mediationsverfahren zu erstrecken. Das bedeutet, dass die Konfliktparteien die Kosten der Mediation privat tragen müssen.

Die einzelnen Mediationsverfahren dauern grundsätzlich im Höchstfall bis zu 10 Stunden, also 10 Besprechungsterminen.

Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad, aber auch je nach finanzieller Bedeutung der Angelegenheit, sowie der finanziellen Möglichkeiten der Parteien ist pro Sitzung eine Gebühr ab 150,00 € zu veranschlagen.
Hierin ist eine Protokollierung der Besprechungen für die Teilnehmer enthalten.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so senden wir Ihnen auf Anfrage gerne unsere Informationsunterlagen zu.

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